Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Kammer-Direktoren v. Jäger in Reutlingen und v. Müller in Ulm wegen der 
gegen dieselben erhobenen Unterlassung einer thätigern und strengern Aufsicht über 
die Amtsführung des Gauger eine ernstliche Zurechtweisung ertheilt worden ist; so 
wird, dem erlassenen höchsten Befehle vom 16. Februar d. J. gemäß, sowohl diese 
Verfügung, als das oben bemerkte Straf-Erkenntniß hiemit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 3. März 1827. Weckherlin. 
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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Dagersheim, Dekanats Böblingen, 
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem akademischen Senat in Tübingen, unter 
Beilegung eines Wahlfähigkeits-Zeugnisses von Seite des K. evangelischen Consisto= 
rium, zu melden. Die Einwohnerzahl in dem Pfarrorte, mit welchem kein Fllial 
verbunden ist, beträgt 1055; das meist in Naturalien und Zehenten bestehende Ein- 
kommen nach Etats-Preisen 656 fl., nach Competenz= Preisen 565 fl. 15 kr. 
2) Die mit dem Dekanatamt verbundene Stadepfarr= Stelle in Horb begreift die 
Oberamts-Stadt samt einigen Höfen und das Dorf Illingen mit einer besonderen 
Schule, zusammen 2o6: Pfarr-Genossen. Das Einkommen, belnahe ganz an Be- 
soldung, belauft sich nach Abzug der Ausgabe fär den beständigen Vikar auf rooo fl. 
Die Geistlichen, welche sich um viese vereinigte Stelle iusbesondere bewerben wollen, 
haben binnen vier Wochen sich vorschristmäßig bei dem kotholischen Kirchenrath zu 
melden. 
5) Den 3. d. M. ist der Oberlieutenant v. Grundherr, der Artillerie, gestorben. 
  
Am 9. d. M. ist das Register über die Rechts-Erkenntnisse vom Jahr 1826 ausgegeben worden.
	        
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