Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

106 
durch höchste Entschließung vom 35. v. M. die Professoren Tafel, Rapp und 
Riecke zu Tübingen zu wirklichen ordentlichen Professoren zu befördern, 
den Ober= Justiz-Afsessor D. Wächter zu Tübingen zum ordentlichen Professor 
der Juristen-Fakaltät zu ernennen, und 
dem aupferordentlichen Professor Mohl die erledigte ordentliche Lehrstelle der 
Polizei-Wissenschaft, des Polizei= und Cameral-Rechts bei der staatswirthschaftli- 
chen Fakulträt zu übertragen geruht. 
Vermöge höchster Entschliefung vom 26. v. M. haben Seine Königliche 
Majestät die durch die Ernennung des Professors Hölder zum Lehrer der 
französischen Sprache am Gymnasium zu Stuttgart erledigte Stelle eines Hauptleh- 
rers an der Elasse VI dieser Anstalt dem Professor Demmler, 
die hiedurch in Erledigung kommende Lehrstelle an der V. Classe dem Profeffor 
Schall, und 
dessen bisherige Stelle an der Classe IV„ dem Präzeptor Scheid in Backnang 
mit dem Titel eines Professors gnédigst verliehen. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchsten Dekrets vom 
17. v. M. den Oberamts. Gerichts-Aktuar Bröm zu Gaildorf, seinem Ansuchen 
gemäß, in gleicher Eigenschaft nach Aalen zu verseßen, 
den Referendär erster Elasse, Günzler, von Stuttgart, zum Oberamts. Gerichts- 
Aktuar in Waiblingen, 
den Referendär erster Elasse, Nast, don Wangen, Oberamts Cannstadt, zum 
Oberamts, Gerichts-Aktuar in Maulbronn, 
den Referendär erster Classe, Glocker, von Stuttgart, zum Oberamts. Gerichts, 
Aktuar in Neresheim, und 
den Referendär erster Classe, Freiherrn v. Raßler, von Gamerschwang, Ober- 
amts Ehingen, zum Oberamts= Gerichts-Abtuar in Waldsee zu ernennen; 
vermoͤge höchster Entschließung vom 28. v. M. die erledigte katholische Pfarrei 
Deggingen, Oberamts Geitzlingen, dem Pfarrer Weßenmaler in Hausen an der 
Roth, Oberamts Gaildorf, zu übertragen, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 29. v. M. den Referendär erster Classe, Kider, 
len, von Ulm, zum Oberamts= Gerichts-Aktuar in Ehingen zu ernennen, auch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.