Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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—.) Der Departements des Innern und der Finanzen: 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Niedersetzung einer K. Commission für die Verbesserung der Leinwand-Gewerbe. 
Unter Beziehung auf die Verfügung des Ministerium des Innern vom heutigen 
Tage, die polizelliche Aufsicht auf den Garnhandel und die Leinweberei betreffend, 
wird andurch bekannt gemacht, daß Seine Königliche Majestät zum Zwecke der 
Verbesserung der Leinwand-Gewerbe die Niedersehung einer eigenen Commission ge- 
nehmigt haben, welche unter der gemeinschaftlichen Leitung der Ministerien des In- 
nern und der Finanzen theils aus Räthen dieser beiden Departements, theils aus 
sachkundigen Mitgliedern des landwirthschaftlichen und des Handels= und Gewerbs, 
Vereins geblldet wird. 
Man versteht sich daher zu sämtlichen Polizeis und Finanz= Stellen, daf sie die- 
ser Commission, wenn sie von derselben um Auskunft über örtliche Verhältnisse oder 
um Mitwirkung angegangen werden, die erforderlichen Nachrichten mit Bereitwillig- 
keit auf eine genügende Weise und ohne Verzug mittheilen, auch sie sonst in Voll- 
ziehung ihres Auftrags auf jede Weise unterstätzen werden. 
Die Eingaben an die Commisston sind mit der Aufschrift: „ An die Königliche 
Commission für Verbesserung der Leinwand-Gewerbe“ zu versehen und. bei der Re- 
gistratur des Ministeriums des Innern abzugeben· 
Sturtgart den 13. April 1837 
Shqmidlin. Weckherlin. 
  
Dienst-Erledigung. 
Durch die dem Finanz= Kammer-Assessor v. König in Ulm auf sein Ausuchen. 
ertheilte Entlassung ist bei der Flnanz= Kammer für den Donau-Kreis eine Assessors, 
Stelle, mit welcher die Versehung der Justitiars= Geschäfte verbunden ist, in Erle- 
digung gekommen. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.
	        
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