Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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die Helfers-Stelle zu Creglingen dem Pfarrer Zink zu Gamersfeld, im Deka- 
nats, Bezirk Blaufelden, « 
die katholische Pfarrei Hailfingen, im Dekanats-Bezirk Rottenburg, dem Pfar- 
rer Kuͤttler zu Dietelhofen, Dekanats Riedlingen, und 
die katholische Pfarrei Mittelbiberach, Dekanats Biberach, dem Pfarrer Moll 
in Reichenbach, Dekanats Wiesensteig, gnädigst verliehen. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung 
vom 3. d. M. den Referendär erster Classe, Finkh, von Närtingen, in die Zahl 
der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe hat Rürtingen zu sei- 
nem Wohnsiße gewählt. 
Unter dem 4. d. M. wurde der Oberlieutenant und. Schüßen-Osffizier im fünf- 
ten Infanterie-Regiment, v. Engler, mit dem Titel eines Hauptmanns zweiter 
Classe in das Ehren-Invaliden-Corps aufgenommen, dagegen 
der Unterlieutenant Geisselbrecht, des fünften Infanterie= Regiments, zum 
Schügen, Offizier ernannt, und für diesen 
der dem siebenten Regiment aggregirte Unterlieutenant Welker beim fünften 
Regiment eingetheilt. 
Die patronatische Nomination des Vikars Johann Georg Martin zu Sont- 
heim, Diöcese Heidenheim, auf die evangelische Pfarrei Klein, Garach, Diöcese 
Brackenheim, ist den 29. v. M., und 
die patronatische-Droivstion- des- Pfaor= Gehälfen Jordan zu Hedelfingen, 
Dekanats Canystabpt, auf dle evangelische Pfarrei Lauterburg, Dekanats Aalen, den 
5. d. M. besüätiget worden. 
U. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: " 
Des Justiz-Ministerium. . 
a) Velobung mehrerer Gerichts-Vorstände wegen Beaufsichtigung der Pfand-Einfübrungs-Geschäfte. 
Die nachbenannten Gerichts-Vorstände haben, zu Folge der bis zum „ Jaliy 
1836 eingegangenen amtlichen Rotizen, In. Beziehung auf die ihnen obliegende Be, 
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