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die Helfers-Stelle zu Creglingen dem Pfarrer Zink zu Gamersfeld, im Deka-
nats, Bezirk Blaufelden, «
die katholische Pfarrei Hailfingen, im Dekanats-Bezirk Rottenburg, dem Pfar-
rer Kuͤttler zu Dietelhofen, Dekanats Riedlingen, und
die katholische Pfarrei Mittelbiberach, Dekanats Biberach, dem Pfarrer Moll
in Reichenbach, Dekanats Wiesensteig, gnädigst verliehen.
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung
vom 3. d. M. den Referendär erster Classe, Finkh, von Närtingen, in die Zahl
der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe hat Rürtingen zu sei-
nem Wohnsiße gewählt.
Unter dem 4. d. M. wurde der Oberlieutenant und. Schüßen-Osffizier im fünf-
ten Infanterie-Regiment, v. Engler, mit dem Titel eines Hauptmanns zweiter
Classe in das Ehren-Invaliden-Corps aufgenommen, dagegen
der Unterlieutenant Geisselbrecht, des fünften Infanterie= Regiments, zum
Schügen, Offizier ernannt, und für diesen
der dem siebenten Regiment aggregirte Unterlieutenant Welker beim fünften
Regiment eingetheilt.
Die patronatische Nomination des Vikars Johann Georg Martin zu Sont-
heim, Diöcese Heidenheim, auf die evangelische Pfarrei Klein, Garach, Diöcese
Brackenheim, ist den 29. v. M., und
die patronatische-Droivstion- des- Pfaor= Gehälfen Jordan zu Hedelfingen,
Dekanats Canystabpt, auf dle evangelische Pfarrei Lauterburg, Dekanats Aalen, den
5. d. M. besüätiget worden.
U. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements: "
Des Justiz-Ministerium. .
a) Velobung mehrerer Gerichts-Vorstände wegen Beaufsichtigung der Pfand-Einfübrungs-Geschäfte.
Die nachbenannten Gerichts-Vorstände haben, zu Folge der bis zum „ Jaliy
1836 eingegangenen amtlichen Rotizen, In. Beziehung auf die ihnen obliegende Be,
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