Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Nro. 15. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Mittwoch, den 2. Mai 1827. 
Inhakt. 
Künigl. Dekrete. Bekanntmachung eines zwischen Würtlemberg und Bajern abgeschlossenen Haudels-Vertrags. 
  
Unmittelbeare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung. 
Bekanntmachung eines zwischem Wöäre#temberg und Baierm abgeschlossenen Handels-Vertrogs. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Würbtemberg. 
Da Wir in Uebereinstimmung mit des Königs von Baiern Maiestät, dem ge- 
genseltigem Handel und Verkehr Unserer belderseitigen Unterthauen für vortheilhaft. 
erachtet haben, Unsere beiden Staaten in eine Zoll- Anie zu vereinigen, einstweilen 
aber, bis diese Vereinigung wirklich zur Ausführung gebracht werden kann, gegen- 
seitige Zoll, Erleichterungen eintreten zu lassen, und da nach diesen Abstchten zwischen. 
den hiezu ernannten Bevollmächtigten unter dem 12. d. M. folgender Vertrag, wel, 
cher Unsere und des Königs von Baiern Majestaäht Brstätigung erhalten har, abge- 
schlossen worden ist; so verordnen Wir, daß dieser Vertrag seinem ganzen Inhal##
	        
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