Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

149 
Artikel VIr. 
Gegenseltige Sicherstellung der Joll= Gesälle und alderer Staats-Abgaben. 
Zur gegenseitlgen Slcherung der Zoll-Gefälle und anderen Staars, Abgaben find 
beide Regierungen über folgende Punkte übereingekommen: 
1.) Sie werden sich hinsichtlich der Ursprungs-Jeugnisse äber ein gleichförmiges 
Perfahren verständigen, und ihre Behörden zur gewissenhaften Ausübung der 
ihnen in dieser Hinsicht übertragenen Functionen verpflichten. 
à.) Sie machen sich gegenseitig verbindlich, nach Möglichkeit dahin zu wirken, 
daß die Zoll- und übrigen Abgaben-Gesehe des einen Staates nicht durch die 
Unterthanen des andern verlet werden, und die Behörden sich zum Schutze 
dieser Geseze gegenseltig unterstüten. 
3.) Sie werden ihre Grenz-Zollstätten zu einer gegenseitigen Controle ermäch- 
rigen, wodurch das gegenseitige Einschmuggeln und insbesondere die Gefährden 
mit den angeblich transitirenden Gütern erschwert werden. 
4.) Sie werden ihre Staats-Angehbrigen, die überwiesen werden sollten, die 
Boll= und sonstigen Staats-Abgaben des andern Stagtes gefährdet zu haben, 
zur Strafe ziehen lassen. 
Artikel IX. 
Verkehr mit deu Hebenzollern'schen Fürstenthümem. 
Da die Fürstenthämer Hohenzollern= Hechingen und Sigmaringen durch Staats- 
Vertrag in einem gemeinschaftlichen Zoll-Systeme mit dem Königreiche Württem- 
berg stehen, so finden die transikorischen Bestimmungen der Artikel V, VI, VII und 
V#ll auch auf den Verkehr mit diesen Ländern ihre Anwendung. 
Artikel X. 
Schluß. 
Ueber die gegenwärtige zweifach ausgefertigte Uebereinkunft sollen die Ratisica- 
tionen belder Königlichen Höfe innerhalb vierzehn Tage, oder wo möglich früher ein- 
geholt und hier in München ausgewechselt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.