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Junius, für die Schul, Procisoren der übrigen Generalate Montag der 18. Junius,
und (für sämtliche Schulmeister Dennerstag der 31. Junius d. J. Ah genaunten
Tagen hat jede dieser Püfungs, Classen Morgens ) Uhr auf der Kanzlei des K.
Consistorium unfehlbar zu cericheinen, und wird jeder, der den ihm angewieseuen
Prüfungs-Tag versäumt, von dieser Prüfung ausgeschlossen.
Stutrgart den 1. Mui 16:. Söskind.
5. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme zweier ausübenden Aerzte.
Die Doktoren der Medicin Johann Friedrich August Roos aus Marbach, und
Jobann Georg Merk aus Ravensburg, sind in der Medicin und Geburtshülfe ge-
prüft und zur Ausübung dieser Wissenschaften ermächtigt worden. Der Leßtere hat
zugleich die Ermächtigung zur Ausübung der höheren Ehirurgie erhalten.
Stuttgart den 5. Mai 1827. Walther.
C.) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Mintstertum.
Verfügung, die Erhöbung einiger Joll-Sätze im allgemeinen Zoll-Tarkff vom 13. Juli 1821
in Folge des Handels-Vertrags mit Baiern betreffend.
In Gemaͤßheit des Artikels VI des unter dem 2a. April 1827 mit der Krone
Baiern abgeschlossenen Zoll= und Handels, Vertrags, wonach die Wür: tembergischen
Eingangs,Rölle von den durch jenen Vertrag betzünstigten Artikeln gegen andere
Srtaaten den Baierischen gleichgestellt werden sollen, in so weit jene dermalen niedriger
steben, treten in dem allgemeinen Zoll-Tarife vom 18. Juli 1324 solgende Veraͤnde-
rungen der Eingangs-Zölle ein: ·
BeinarbeitenmitGalanterieiWaarensunvefmejsgtz
statt bisheriger 20 fl. 24kr. kuͤnftig 13fl. pr. Cir.
Fabrikate von weißem und verzinntem Blech
feine und grobe, statt bisheriger 5 fl. 13 kr. und 10 fl. 24kr.
künftig #5 fl. pr. Cir.