Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Nro. 21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag, den 1. Juni 1827). 
Inhalr. 
Königliche Deklaration, die staatsrechtlichen Verhiltnisse des gräflichen Hauses Neipperg betresfend. 
Verfügungen der Departements. Vertheilung der Preise für Besörderung der Reinlichkeit in den Straßen 
und Gassen, und wiederholte Aussetzung ähnlicher Preise. 
  
Königliche Deklaration, 
die staatsrechtlichen Verhältuisse des gräflichen Hauses Neipperg betreffend. 
Wir Wilheim, 
vdon Gottes Gnaden König von Wuürttemberg, 
Fügen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Und der Graf Adam 
Albrecht von Neipperg wegen seiner in Unserem Königreiche gelegenen 
Besihungen, als: Schwaigern, Hausen bei Massenbach, Klingenberg und 
Neipperg, Oberamts Brackenheim, unter Berufung auf den 14. Artikel der deut- 
schen Bundes-Akte und auf die theils seiner Familie zugekommenen reichs= und 
kreisständischen Vorzüge, theils seinen „Besihungen“ zugestandenen Rechte, um Fest- 
stellung seiner staatsrechtlichen Verhältulsse für sich und seine Familie nachgesucht hat, 
Wir nach Vernehmung seiner Wünsche und Anhörung Unseres Geheimen-Raths 
binsichtlich der dabel eingetretenen besonderen Rücksichten in Gnaden beschlossen haben
	        
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