Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Nro. 33, 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch, den 15. Juni 182)7. 
  
Inhalt. 
Kinkgl. Dekrete. Gesetz, die Eingangs Zälle auf Tabak, Jucker und Kaffee betreffend. — Ordens-Verleihung. 
— Dienst= Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Ziesultat der Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre im Mai’„. 
J. unmittelbare Konigliche Dekre te. 
A.) Gesesg, 
die Eiugangs-Zölle auf Tabak, Zucker und Kaffer betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Wuürttemberg. 
Da Wir Uns veranlaßt finden, die Auflagen auf Tabak, so wie auf Zucker 
und Kaffee, mit besonderer Rücksicht auf die mit dem Königreich Baiern abgeschlos- 
sene Zoll= und Handels- Verbindung festzustellen, so verordnen und verfüägen Wir 
nach Anhbörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände, wie folgt:
	        
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