Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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B.) Der Departements des Innern und der Finanzen: 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, die Ausdehnung der Criminal-Gebühren-Ordnung auf das Untersuchungs- und Sttaf- 
Verfahren der Verwaltungs-Behörden betreffend. 
Vermöge Königlicher Entschließung vom 15. Mai d. J. soll die Königliche Ver- 
ordnung vom 23. November o. J. (Reg. Blatt S. 493 f#.), die Gebühren bei gericht- 
lichen Untersuchungen und bei Vollsiehung der Strafen betreffend, vom 1. Juli d. J. 
an, auch auf das Untersuchungs= und Straf-Verfahren der Verwaltungs= Behörden. 
angewendet werden- 
Die betreffenden Stellen der Departements des Innern und der Finanzen wer- 
den daher auf die diesfallsigen Bestimmungen mit dem Ansügen hingewiesen, daß in 
Zukunst die Tarxe für die Kost und das Einheißen alljährlich von den Ministerien 
der Justtz, des Innern und der Finanzen gemeinschaftlich festgesetzt werden wird. 
Für das Kalender= Jahr 13:7 ist das durch Verfügung der Straf-Austalten= Com- 
mission vom :½1. December v. J. auf diesen Zeitraum festgesetzte Normativ (Reg. Blatt 
S. 5183 f.) auch auf die Departements des Innern und der Finanzen auszudehnen. 
Srtuttgart den 28. Juni 1327. 
Schmidlin. Weckherlin. 
–. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Durch die Pensfonirung des Ober-Tribunal= Raths v. Hofmann ist eine 
etatsmäßige Raths-Stelle bei dem K. Ober-Tribunal erledigt worden. Die Bewer, 
ber um solche haben sich innerhalb vierzehn Tagen bei dem K. Ober-Tribunal zu 
melden. 
2) Durch die vermöge höchster Eatschliefung vom :. März d. J. verfügte Ent- 
lassung des Amts-Notars Kleiner ist das Amts-Notariat zu Mühlheim, Ober- 
amts Tuttlingen, in Erledigung gekommen.
	        
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