Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

299 
Jeder Bewerber um eine dieser Lehrstellen hat anzugeben, in welcher dieser 
Faͤcher er Unterricht zu geben vermoͤge und wuͤnsche. 
Der fixe Gehalt fuͤr jede dieser drei Lehrstellen besteht in 1000 fl. Geld. 
Auf Antheil an den Schulgeldern ist dabei vor der Hand und viellelcht noch 
geraume Zelt nicht zu rechnen. 
3.) An dem untern Gymnasium die Lehrstellen der EClasse : und : für 
Schüler vom achten bis zehnten Jahr. Jeder der beiden Lehrer hat die oben 
genannten wochentlichen 26 Stunden Unrerricht zu geben, und erhält dafür 
400 fl. Gehalt in Geld. Auf Antheil an den Schulgeldern ist auch bei diesen 
nicht zu rechnen. 
5.) Die Lehrstelle der Arithmetik für Elasse 4 und 5. Der Lehrer hat 6 
Stunden wochentlich zu geben, und erhält dafür 65 fl. 
4.) Die Stelle eines Zeichnenlehrers, der fuͤr wochentliche 6 Stunden 125fl. 
erhaͤlt. Beide Letzteren koͤnnen auch in der Folze an den Schulgeldern nie 
Antheil nehmen. 
Als Bewerber um alle diese Stellen koͤnnen nur solche auftreten, welche auf 
Stellen der betreffenden Art von der Behörde geprüft und für tüchtig erklärt wor- 
den sind. 
Die Eingaben sind auf die vorgeschriebene Art innerhalb drei Wochen an den 
K. Studienrath einzusenden. 
Stuttgart den 9. Jull. 1827. Süskind. 
Dienst-Erledigungen. 
:) Da der Pfand-Commissär Behles zu Großheppach, Oberamts Waiblingen, 
auf wiederboltes Ansuchen entlassen worden ist; so werden die Bewerber um das hier- 
durch in Erledigung gekommene Pfand-Commissariat aufgefordert, binnen vierzehn 
Tagen unter Angabe ihrer bisherigen Laufbahn und unter Vorlegung der erforderli
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.