Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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III. Das Zeugniß dritter Classe, zweiter Abtheilung: 
a.) Wolfgang August v. Moͤgling, von Stuttgart; 
2.) Carl Hammer, von Kuͤnzelsau; 
5.) Christoph August Walther, von Aalen. 
IV. Das Zeugniß dritter Elasse, dritter Abtheilung: 
1.) Johann Burger, von Stuttgart; 
3.) Johann Friedrich Sting, von Balingen. 
Stuttgart den 19. Juli 1327. 
Für den Justiz= Minisier: 
Schwab. 
Die Besiellung von zehn geprüften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Claffe betreffend. 
Dlejenigen zehn Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Verfügung die 
erste Dienst-Prüfung genügend erstanden haben, sind zu Referendären zweiter Elasse 
ihrem Ansuchen gemäß bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probrejahres 
den K. Gerichtshöfen nachstehendermaßen zugetheilt worden: 
I. Dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen: 
1.) Rödinger, 2.) v. Reinhardt, 3.) Camerer. 
II. Dem K. Gerichtshofe zu Tübingen: 
2.) Burger, :.) Sting. 
Ul. Dem K. Gerichtsbofe zu Ellwangen: 
1.) Düx, 2.) v. Mögling, 3) Walther. 
IV. Dem K. Gerichtehofe zu Ulm: 
1.) Schmid, :) Hammer. 
Die vorbenannten Referendäre haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- 
böfen unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den Lebßteren wird die 
gewöhnliche Anzeige von der Statt gehabten Breidigung gewürtigt. 
Stuttgart den 19. Juli 1627. 
Für den Justiz-Minisier: 
Schwab.
	        
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