Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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öffentlichen Cassen angewiesen sind, dirse Scheidemünzen nicht anzunehmen, und daß 
auch im Privat-Verkehr Riemand verbuuden ist, sich dawir bezahlen zu lassen. 
Uebrigens ist das Königliche Mänzamt ermächtigt worden, die außer Curs gesetzten 
Scheldemünzen nach ihrem innern Werth einzulbsen. 
Stuttgart den 19. Jull 1827. 
For den Minister: 
Walther. 
c) Die Errichtung einer Posi-Erpedition zu Alpirsbach, Oberamts Oberndorf, und deren Besetzung 
betreffend. 
Mit hoͤchster Genehmigung vom 21. d. M. wird zu unmittelbarer Verbindung 
der Postämter Freudenstadt und Oberndarf. zu Alpirsbach, Oberamts Oberndorf, 
eine Post. Expedition ohne Poststall errichtet werden. 
Der Uebertragung der dortigen Post-Verwalters-Stelle an den Rabenwirth 
Friedrich Eyth daselbst ist unter demselben Tage die Königliche Bestätigung ertheilt 
worden. 
Stuttgart den 35. Juli 1327. Schmidlin. 
a) Belohnung und Belobung mehrerer Landiäger. 
In Gemäßheit der G. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation 
des Landjäger-Corps vom 5. Juni 18:5 werden die den nachstehenden Stations= 
Commandanten und Landjägern, welche sich durch Eatschlossenhelt, Umsicht und Dienst- 
Eifer besonders ausgezeichnet haben, für die zweite Hälfte des abgewichenen Etat- 
Jahrs zuerkannten Belohnungen biemit öffentlich bekannt gemacht: 
#a) Geld= Prämien haben erhalten 
der Stations-Commandant erster Elasse: 
Maier in Täbingen; 
die Stations-Commandanten zweiter Elasse: 
Schneider in Künzelsau, 
Stöcker in Ludwigsburg, 
Dentler in Freudenstadt;
	        
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