Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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die Landjaͤger zweiter Classe: 
Schnabel in Backnang, 
Muff in Oehringen, und 
Langenbuͤcher in Laupheim. 
Stattgart den 35. Juli 1837. Schmidlin. 
5· Bekatmachung, den Preis der neucn Formulare für die Gesuadheits -Urkunden der Schale 
betreffend. 
Da den Hof= und Kanzlel-Buchdruckern Gebrüdern Mäntler dahier zur Pflicht 
gemacht worden ist, die neu vorgeschriebenen Formulare für die Gesundheits- Urkun 
den der Schafe um den gleichen Preis wie die Formulare für andere Vieh--Urkun- 
den abzugeben: so werden die Orts-Behörden für den Bezug ihres Bedarfs hievon 
in Kenntniß geseßzt. 
Stuttgart den 34. Juli 1827. Schmidlia. 
1. Des Studienraths. 
Termine zu Vornahme 1) des kand-Eramens, 2) der Prükfung der Uniersitäts= Candldaken 
I. Das Land--Examen wird in diesem Jahre am Dienstag und Mittwoch den 
(. und 5. September vorgenommen werden. Alle Erspectanten secunda vice ohne 
Unterschied, welche nicht durch besondere Rescripte zurückgewiesen werden, haben 
Dienstag den 4. September, Morgens vor 7 Uhr, zur schriftlichen Prüfung, und 
eben so alle Erspectanten prima vice an eben diesem Tage, Morgens vor 8 Uhr, 
zur mündlichen Prüfung, alle Petenten aber Mittwoch den 5. September, Morgens 
vor 3 Uhr, ebenfalls zur mündlichen Prüfung pünktlich sich in dem hiesigen Gymna- 
fium einzusinden. Im Uebrigen bleibt es bel den im Jahr 13:= (Reg. Blatt S.540 
gegebenen Verordnungen, welche hiemit ausdrücklich wiederholt und zur genauen 
Beobachtung eingeschärft werden. 
II. Die Prüfung aller derjenigen, welche im nächsten Herbste die Unlversität für 
das Studium der evangelischen, so wie der katholischen Theologie (sey es in oden 
außer dem Seminar oder höhern Convict zu Tübingen), der Rechts-Wissenschaft, 
der Medicin und höhern Chirurgie, der Philosophle und Cameral-Wissenschaft b#
	        
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