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Dienst-Erledigungen.
1) Die evangelische Pfarrei Luizhausen, Diöcese Alpek, mit 56 Pfarr-Genessen
und einem Einkommen von 660 fl. nach Etats= und 593 fl. nach Competenz= Preisen,
worunter 110 fl. in Geld, die übrigen Einkommens-Theile in Naturalien, Güterge-
nuß und Zehenten bestehen, ist in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben sich
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden.
2) Die erledigte evangelische Pfarrei Oberkochen, Dekanats-Bezirks Aalen,
zählt 560 Pfarr-Genossen, und ist mit einem Einkommen von 586 fl. nach Etats-
und 473 fl. nach Competenz= Preisen verbunden. Die Bewerber um bieselbe haben
sich innerhalb vier Wochen bel dem evangelischen Consistorium zu melden.
5) Mül# der erledigten evangrlischen Pfarrei Reubach, Dekanats Blaufelden,
welche mit Einschluß der ½—3 Viertelstunden entfernten Fillalien Klein= Anspach,
Käpuhardt, Reinsburg und Weik= rsholz 551 Pfarr, Genossen zählt, ist die Patronats-
Pfarrei Michelbach an der Lücke mit 463 Pfarr= Genossen verbunden. Der Pfar-
rer hat jeden Sonntag an beiden Orten zu predigen und in Reubach jeden Sonntag,
in Michelbach aber nur in den Sommermonaten Mai bis September alle ½4 Tage
(mit Ausnahme der Communion-Tage, an denen zwei Predigten daselbst gehalten
werden), zu katechisiren, auch jeden Freitag Kinderlkehre, so wie alle Casual= Gottes-
vienste in Michelbach zu balren. Außerdem liege ihm ob, im Fillal Klein= Anspach
jährlich drei Predigten an bestimmten Tagen, und zwar zweimal mit Communlon,
so wie alle Liiches predigten zu halren. Das Einkommen der Pfarrei Reubach ist
auf 6:6 fl. nach Etats, und 531 fl. nach Competenz. Preisen, und das der Pfarrei
Michelbach auf 237 fl. nach Etats= und #20 fl. nach Competenz-Preisen berechnet.
Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Confsistorium
vorschriftmäsiig zu melden. "
4) Die Vewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Hundersingen, Dläcese
Mäönfingen, welche so Pfarr-Genossen zählt, und ein Einkommen von 670 fl. nach
Erats- und 5 41 fl. nach Competenz-Prelsen, und zwar mit Ausnahme von bo fl.
Geld, in Naturalien, Güter= Genuß und Zehenten, gewährt, haben sich innerhalb
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßlg zu melden.