Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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die Unterlieutenants: v. Berndes, vom ersten zum vierten Reiter-Regiment 
versetzt; Imle, bisher dem ersten Reiter-Regiment aggregirt, beim ersten Regiment, 
v. Linden, bisher bei dem vierten, und v. Eisendecher, bisher bei dem zweiten Re- 
giment aggregirt, beide bei dem dritten Reiter-Regiment eingetheilt; 
endlich der Wachtmeister v. Falkenstein, vom zweiten Reiter-Regiment, zum 
Unterlieutenant ernannt, und dem ersten Reiter-Regiment zugetheilt. 
II. Berfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, eine neuc Brandschadens-Umlage betreffend. 
Durch den Stand der Brandschadens-Versicherungs-Kasse ist eine neue Umlage, 
jedoch von geringerem Belange als bisher, nöthig geworden. Seine Königliche 
Majestäát haben daher durch höchste Entschließung vom 34. d. M. zu verordnen 
geruht, daß je auf ° fl. Gebaude-Anschlag die Summe von 8wei Kreußern 
umgelegt, und der Gesamt-Betrag auf den 1. Januar 1328 zur Brandschadens-Ver- 
sicherungs, Kasse eingeliefert werden solle. 
Dle Königlichen Oberämter erhalten hiemit den Auftrag, unverweilt das Geeig- 
nete hienach zu verfügen, und dabei im Allgemeinen den früheren Vorschriften ge- 
mäß zu verfahren. Insbesondere aber wird Folgendes beigefügt: 
1.) Die Umlage ist auf den Grund der am 1. Juli d. J. vorgegangenen all- 
gemeinen Kataster-Aenderung vorzunehmen. 
2.) Die Repartitions-Urkunden sind spätestens innerhalb zwei Monaten ein- 
zusenden. 
5.) Dieselben sind zwar nach dem am :8. März 1316 (Reg. Blatt, Beil. zu 
Nr. 15) vorgeschriebenen Formular abzufassen; jedoch ist 
#a) das Ergebniß darinn nicht mehr nach allen einzelnen Orten, sondern 
nur nach den einzelnen Gemelnde-Bezirken aufzuführen; auch ist.
	        
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