Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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der Unterlieutenant v. Maiersbach, im vierten Jafanterie-Regiment, zum 
Oberlieutenant bei diesem Regiment befördert; 
der Hauptmann zweiter Elasse, Graf v. d. Lippe, vom achten, und 
der Oberlieutenant und bisherige Schüßen, Offizier Faulhaber, vom vierten, 
zum dritten Infanterie-Regiment verfeht; 
der Oberlieutenant v. Schilling im dritten, und 
der Unterlleutenant Wenninger im vierten Jufanterie-Regiment, zu Schüten= 
Offisiers ernannt, und endlich 
der dem ersten Infanterie: Reglment zugetheilte Unterlieutenant v. Baldinger, 
bei dem vierten Infanterie-Regimem eingetheilt. 
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HU. Berfügsungen der Departements. 
A.) Der Departements der Justiz und der Finanzen: 
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen. 
Verfügung, botreffend den Wiedereinzug und die Verrechnung der Inquisitions-Kosten-Forderungen 
der Verwaltungen der Sträf-Anstalten. 
In Beziehung auf den Wiedereinzug und die Verrechnung der Kosten von 
solchen Untersuchungen, in welchen die Zuchthaus-Verwaltung zu Gotteszell oder die 
Arbeitshaus-Verwaltung zu Ludwigsburg als Haupt-Untersuchungs-Behöbrde han- 
delt, und wovon somit die Kosten, wenn die zu untersuchenden Vergehen in der 
Straf-Anstalt verübt worden, auf die Casse der letzteren zu übernehmen sind, wird 
andurch Folgendes verfägt: 
Die Verwaltungen der Straf= Anstalten haben die auf ihre Cassen zur Zahlung 
angewiesenen Uantersuchungs- Kosten wo moͤglich im Laufe des Ekats-Jahres, in wel- 
chem die Zablangs Anweisang erfolgt ist, von den Betheiligten wieder zum Einzug 
zu bringen uund in den Verwaltungs-Rechnungen einnähmlich zu verrechnen.
	        
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