Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

499 
.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten: 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung eines die Abzugs= und Nachsteuer= Freiheit betressenden Bundes-Tags-Schlusses. 
Durch eine unter sämtlichen deutschen Bundes-Staaten mittelst Bundes-Tags- 
Schlusses vom z. August 1827 getroffene Vereinigung wurde festgesetzt: 
„daß bel Anwendung der unter den deutschen Bundes-Staaten bestehenden 
Freizügigkeit der Tag des wirklichen Abzugs entscheide.“ 
Auf Befehl Seiner Königlichen Majestét wird dieses anmlt, unter Be- 
ziehung auf die vorangegangenen Verordnungen vom 19. Juli 1817 (Reg. Blatt 
S. 365) und vom 12. April 183#8 (Reg. Blatt S. 180) zu allgemelner Kenntniß ge- 
bracht. 
Stuttgart den 13. Rovember 1327. Beroldingen. 
C) Des Departements des Innern: 
Des evangelischen Consistorium. 
Bestellung cines Schullehrer-Conserenz-Direktors in der Dibzese Urach. 
Dle erledigte Schul-Conuferenz= Direbtion des hintern Alpbezirkes in der Dibzese 
Urach wurde dem Pfarrer Grözinger in Ohnasteien übertragen. 
Stuttgart den 50. Oklober 182y. Wächter. 
—— 
Dienst-Erledigungen. 
:) Da der Pfand= Commisscähr Hochstetter zu Mühlheim, Oberamts Tuttlingen, 
bon seiner Stelle entlassen worden ist; so werden die Bewerber um das hierdurch 
in Erledigung gekommene Pfand-Commissarlat aufgefordert, binnen vierzehn Ta en 
unter Angade ihrer bisherigen Laufbahn und unter Vorlegung der erforderlichen 
Zeugnisse über ihre Befchigung, bei dem Oberamts. Gerichte Tuttlingen sich zu 
melden. #
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.