Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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wegen Berufs Ausgenommenen, in sofern sie die Aushebung trifft, als gestellt in 
die Rekrutenzahl eingerechnet werden. 
6 Unsere Minister des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, hiernach 
in Gemäßheit des Rekrutirungs= Gesetzes vom 7. August 1819 das Weitere anzn- 
ordnen. 
Gegeben, Stuttgart den 12. November 1827. 
Wilhelm., 
Der Minisier des Innern: 
von Schmidlin. . 
Der Minister des Kriegswesens: 
Graf v. Franquemont. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
Bellnagel. 
B.) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 3. 
d. M. den bisher bei der Finanz-Kammer des Reckar-Kreises angestellten Revisor 
Georg Christian Gmelkln, seinem Ansuchen gemäß, auf die bei dem K. Bergrath er- 
ledigte Revisors, Stelle verseht; statt dessen bei der Finanz, Kammer des Neckar-Kreises 
den daselbst angestellten Registrator Gärttner zum Revisor ernannt, auf die hiedurch 
erledigte etatsmäßige Registrators= Stelle den bisher bei derselben Finanz-Kammer 
als Kanzlei Assistent angestellten Registrator Belz eingetheilt, und dagegen den durch 
gerichtliches Erkenntniß zurückgesehten Ober-Revisor Maier mit dem Titel und 
Gehalt eines Ministerial-Kanzlisten für die erledigte Konzlei · Assienten · Stele be- 
stimmt. " 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Dekrete vom 1:2. d. M. das er- 
ledigte Gerichts-Notariat in Gmünd dem Gerlchis, Notar. Kahner in Horb auf 
dessen Ansuchen zu uͤbertragen, auch —-
	        
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