Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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D) Essig-Schenken: ganz so wie bei C. 
E) Obstmost- Schenken; 
a) Concessions-Geld —0. fl. 
b) Recognitions-Geld 3.= kr. 
ch) Ausschanks-Abgabe 185 Procente des Ausschanks-Erlöses. 
4) Bierbrauereien. 
a) Concessions-Geld: 
aa) wenn sie im Großen und fabrikmäßig betrieben werden. 
a) mit dinglichem Rechht... 38383090—50 fl. 
686) mit persönlichem Recht ? %- fl. 
p) bei einem kleineren Betrieb Cinmer mit pershnlichem Recht) 15—40 fl. 
b) Recognitions-Geldd Nichts 
ch) Malzsteuer: nach dem dritten Abschnltte des Gesetes. 
5) Branntwein-Brennereien. 
a) Concessions-Geld: 
a# wenn sie im Großen und sabrikwätig r betrieben werden; 
a) mit dinglichem Recht ... ...so—150si. 
B)mitpersdnltchemR-cht............40-75fl« 
y)fükdasNechtzuHausireu-..........2—4fl. 
bb) Bei einem kleinen Betrieb: 
a) mit dem Ausschank in dem OLrt . 4—3ffl. 
8) ohne Ausschank, wenn nämlich der Hafen nur vermlethe, 
und andern um den Lohn gebrannt wrd —60 fl. 
7) für das Recht, zum HausirrenX 34—6 fl. 
b) Recognitions-Geld, 
aa) von größeren Fabriken, wenn mehr als :z5 Elmer erzeugt 
werden, von jedem Hafen nach der Größe desselben, und zwar 
1 Eimer und darunter haltddoo 2 fl. 
über 1 Eimer bis : Eimer 4f f. 
über Eiienr 3S35l.
	        
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