Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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bb) von kleineren Brennereien: 
a) mit dem Ausschank im Ort vom Hafen . 2 fl. 
8) ohne Ausschank im Ort, oder wenn der Hafen nur ver- 
miethet wird, vom Hafen ... 1fl.2okr. 
OMalzsteueynachdemdritten Abschnitt des Geseses 
d) Fabrikations-Steuer: 
a) wenn Malz dazu verwendet wird, neben der Malzsteuer fl. 48 kr. 
8) von andern Stosfeernrn 5 ff. 
beides p. Eimer. · 
6) Essig-Siedereien. 
a) Concessions-Geld, 
aa) wenn sie im Großen und fabrikmaßis b betrieben werden, 
a) mit dinglichem Recht . .. 68016o fl. 
5) mit persoͤnlichem Recht.. „5d0075 fl. 
7) für's Hausiren fl. 
bb) bei einem kleineren Perrieb: 
a) mit dem Recht des Ausschankkkss 10dofl. 
) fuͤr das Hausiren.. 224fl. 
b) Recognitions-Geld: 
aa) von Frucht-Essig= und ähnlichen Essig= Siedereien, je nach 
der Größe des Gefäßes, und zwar von einem Kessel von 
1 Eimer und darunter haltgnnen 2fl. 
über 1 Eimer bis 4 Eimer 8s. 
über 4 Eimier iiefl. 
c) Malzsteuer, nach Abschnitt 3 des Gesehes 
d) Fabrikations-Steuer: 
aa) von dem was aus Mal ersotten wird, ausser der Malz- 
steer .... Nichts. 
bb) von dem was aus endern Stoffen bereite: wird, p. Eimer fl. 36 kr. 
Nach diesen Erläduterungen sind insbesondere die Recognitions= Gelder auf den 
1. Juli 26a8 rückwärts vom 1. Januar an, durch das Cameralamt und den Umgelds-
	        
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