Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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kauf im Großen, d. h. In Quantitäten von einer vollen Maas und darüber verwer- 
then, sind dieselben der Verkaufs, Aceise, als unter der Fabrikations- Steuer begriffen, 
nicht unterworfen, wogegen sie von demjenigen selbst fabrizirten Branntwein, welchen 
sie im Kleinen ausschenken, der im Art. 38 des Geseßes genannten Patent. Abgabe 
allerdings unterliegen. Da man es übrigens ganz angemessen findet, daß auch über 
die Fabrikations, Steuer vom Branntwein so viel möglich Akkorde abgeschlossen wer- 
den, so wird genehmigt, daß zugleich mit dem in dem nächstfolgenden §. aufgezählten 
Patentisirungs= Geschäft in Beziehung auf die Ausschanks-Abgabe, auch die Reguli- 
rung elner Akkords-Summe für die Fabrikations-Steuer verbunden werde, voraus- 
geseht, daß die örtlichen Aufnahme--Commissionen mit dem Umfange des Branntwein- 
Erzeugnisses der einzelnen Fabrikanten bekannt sepen, und diese es nicht vorziehen 
sollten, die Fabrikations= Steuer nach den Normen des. Gesetzes im elnzelnen, zu ent- 
richren. 
+K. 17. 
(Art. 33 d. G). Abgabe von Branntweinschenken.= 
1) Die Patentisirung gründet sich auf die allgemeine Kenntniß von dem Ver- 
schluß der. Branntweinschenken oder ihrem Erlös. 
Dieselbe geschiehr nach folgenden Rücksichten: 
a) der Commissär oder dessen Assistent bat der Verhandlung beizuwohnen;: 
b) die Patentistrungs= Commission schaͤzt nach den individuellen Verhaͤltnissen 
eines jeden Schenken und nach dem bieberigen Betritb seines Gewerber, 
wie hoch der Gesammt-Erlbs auf ein Jahr sich belaufen möge. 
c) Die Patentisirung erstreckt sich auch auf diejenigen. Personen, welche Liqueur 
ausschenken (Apotheber und Conditoren). 
d) Die Patentistrung wird je auf ein Jahr, nämlich vom 7. Januar bis letzten 
December vorgenommen, die dadurch bestimmte Schuldigkeit aber in Quartal- 
raten bezahlt. 
e) Ueber die Verhandlung wird ein besonderes Protokoll gefuͤbrt (Formular 
Rro. 9), welches der Wirthschafts-Abgabe-Rechnung beizulegen ist. 
s) Die Resultate der Patentisirungs= und Fabrikations= Steuer" Akkord= Summen 
sind dem K. Steuer Collegium durch summarische Auszüge aus den Proto-
	        
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