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schriften erlassen werden. Die Reolsions= Ausstellungen sind, insoweit diese die Re-
sultate über die Vornahme des Quartal-Abstichs oder die Malzsteuer-Berechnungen 2c.
betreffen, nörhlgenfalls unter Rücksprache mit dem Umgelds= Commissär zu beant-
worten, und hiebei alle Anstände vollständig zu erledigen, sofort auf die jedesmal
bestimmte Zeit an das Umgelds= Revisorat einzusenden, welches nach Verfluß des
Termins die im Rückstand gebliebenen Beamten dem Kollegium sogleich zur weitern
Verfügung anzeigen wird.
. 27.
Rechnungs-Vorschriften.
Die firem Gehalte der Umgelds= Commissarien und Assistenten, so wle ihre
Reisekosten- Entschädigungen 2c., lehtere jedoch auf erfolgte Dekretur, sind von demjeni-
gen Cameral, Beamten, in dessen Bezirk der Commissär seinen Wohnsis hat, samt den
Belohnungen der Orts- Acciser für ihre die Wirthschafts-Avgaben betreffenden Ver-
richtungen von dem Ertrag der Wirthschafts-Abgaben als Elementar-Ausgaben zu
bezahlen, und in der Quartal-Rechnung zu verrechnen.
Die Umgelds-Entschädlgungen sind bis auf weitere Verfügung und zwar von
denjenigen Cameral-Beamten, welche bisher die Umgelds-Perwaltung nach Oberamts--
Bezirken geföhrt haben, für Rechaung der Königl. Staats- Hauptkasse auszubezahlen.
und gehbrig zu verrechnen.
Der den Orts-Armenkassen zukommende Anthell mit einem Drittel der erkannten
und erhobenen Umgelde strafen, ist denselben am Jahrs--Schluß mit einer, die Straf-
Elnnahmen vom ganzen Jahre umfassenden Berechnung gegen Bescheinigung zu be-
zahlen, und der Betrag in der vierten Quartal-Rechnung in Ausgabe zo briugen.
Im Uebrigen hat sich der Cameral-Beamte in Ansehung des Kassen= und Rechnungs-
wesens nach den deshalb bestehenden allgemeinen Vorschriften gehörig zu achten..
6 g. a8.
Formulat-Bogen und Siegellac.
Ueber dle zu Führung der vorgeschriebenen Register und Ausstellung des Malz-
scheine 2c. der Acciser, Grenz-Zoller, Müller, Bierbrauer, Unterkäufer und Keltern-
Schreiber, so wie zu Ausfertlgung der Umgelds-Partikulare, Branntwein-Patent=
Protokolle erforderliche Anzahl gedruckter Formular= Bogen, so wie über den Bedarf
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