Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Strafe zu enthalten. Uebrigens ist den Orts-Accisern ohne besondere Ermaͤchtigung 
ber Umgelos-Commissarien durchaus nicht gestattet, wenn eine Wirthschaft eroͤffnet 
oder geschlossen wird, die Fässer der Wirthe zu versiegeln oder zu entsiegeln. 
§. 39. 
Belohnung der Acceifer. 
Die Belohnung der Accifer betreffend, wird vorläufig auf das erste Jahr geneh- 
migt, daß denselben statt einee firen Gehalts, welcher für bedeutendere Stellen seiner 
Zeit regulirt werden wird, von den Wirthschafts-Abgaben (mit Ausschluß des Re- 
cognitions Gelds und der Verkaufs, Accise) insbesondere beim Wein 23 kr. vom Gul- 
den, bei dem Bier, Brauntwein und Essig aber # kr. vom Gulden so lange gereicht 
werde, als diese Belohnung jährlich die Summe von 400 fl. nicht äberstelgt. Ueber- 
dies werden den Orts Accisern für Reisen in Dienstsachen 4 kr. auf die erste Stunde 
Entfsernung, und #: kr. auf jede weitere Stunde, für den Aufenthalt in Dienst-Ver- 
richtungen aber, wenn solcher von dem Veamten beurkundet ist, als Wartgeld 43 kr. 
für den Tag bewilligt. 
. 10. 
Accise= und Umgelds-Bisitatoren. 
Der in dem Cameralamts= Bezirk aufgestellte Accise-WVisitator hat zugleich die 
Bestimmung, zu jeder Zeit darüber zu wachen, ob nicht Verfehlungen gegen das 
Geseb über die Wirthschasts-Abgaben begangen werden, und ausser den öfters vor- 
zanehmenden Visiratlonen, auch alle Aufträge und VBorschriften, welche ihm zum Be- 
buf der Sicherstellung der Wirthschafts-Abgaben von dem Cameral-Beamten oder 
Umgelds-Commissär ertheilt werden, pflichtgemäß zu besorgen. Auch ist er verbun- 
den, sich von Zeit zu Zeit bei dem Cameral-Beamten und dem Umgelds-Commissär 
des Bezirks zu melden, und deren Weisungen einzuholen, überhaupt aber bei schwerer 
Grrafe sich keiner Geschenke-Annahme und keines Einverständnisses mit denjenigen, 
welche das Geseßz über die Wirthschafts-Abgaben verleten, schuldig zu machen, viel- 
mehr seinen Pflichten getreu nachzukommen und insbesondere solgende Vorschristen 
zu beobachten.
	        
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