Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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durch hoͤchstes Dikret vom 20. d. M. den Referendaͤr erster Classe, Carl Gufiao 
Pfasf, von Stuttgart, zum Gerichts-Aktuar in dem Justiz-Departement gnaͤdigst 
ernannt, und 
durch höchste Entschließung vom z1. d. M. das evangelische Dekarat Crailsheim 
dem Dekan Speler zu Blaufelden gnädigst übertragen. 
Unter dem :5. d. M. wurde der Hauptmann zweiter Klasse der Artillerie, 
#. Baldinger, auf sein Ansuchen Krankheits halber in den Pensionstand versebr, 
dagegen 
der Oberlieutenant Mayer, der Artillerie, zum Hauptmann zweiter Elasse, 
der Unterlieutenant Zeller, derselben, zum Oberlieutenant, und 
der Obermann Ludwig Vetter zum Unterlieutenant bei dieser Waffe ernannt; 
auch wurde 
der seitherige Bataillons-Arjutant im ersten Infanterie, Regiment, Kraus, zum 
Unterlieutenant befördert und dem dritten Infanterie-Regiment atgregirt. 
I11. Verfügyngen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
a.)) Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: Das Leben Jesu 2c. von Pauluê. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höckster Entschliezung vom 29. 
d. M. dem Geheimen Kirchenrath Paulus in Heidelberg ein Prioilegium gegen den 
Nachdruck seines Werks: „Das Leben Jesa tc.“ auf die Dauer von zwölf Jabren 
gnädigst zu ertheilen geruht; welches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 
25. Februar 1815, in Betreff der Privilegien gegen den Boͤcher-Nachdruck, hlemit 
bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 22. December 1825. Schmidlin. 
b) Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger. 
In Gemäßheit der &##. 40 und 50 der K. Verordnung öber die Organisation 
des K. Landjäger= Corps vom 5. Juni 1325 werden die den nachstehenden Stations- 
.
	        
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