Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Ministerium ver auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Bekanmma- 
chung, den Abschluß eines Freizügigkeirs-Vertrags mit der K. Sardinischen Regicrung betr. 22. 
Ministerium des Innern. Patent für die Erfindung einer neuen Art von. Schmelz- 
ticgeln. 93. 
Finanz-Ministerium. Straf-Erkenntniß und Jurechtweisung der Aufsichts= Beamten des 
vormaligen Cameral-Küfers Gauger. 105. 
Commission für dle Erziehungshäuser. Bekanntmachung, den abgeänderten Anfangs= 
Termin des Lehrjahrs in der Taubsiummen= und Blinden= Anstalt zu Gmöünd, die Aumahme 
in dieselbe und’die Kosten des Unterrichts und der Verpflegung betr. 95. 
Hppotheken-Commission. Weitere Bekanntmachung, die in einzelnen Gemrinderaths-Be- 
zirken vollendete Bereinigung des Unterpfandswesens betr. (Nro. 11.) 87. 
Ministerlum des Innern. Privilegium gegen den Nachdruck ciner topegraphischen Karte 
des. Königreichs. 20og. 
Ministerium der Justiz und des Innerm Verfügung, die zeitige Einsendung der von. 
Staats-Dienern einzureichenden Kosten= Zettel betr. 108. 
Evangel. Consistorium. Beskellung eines Schullehrer= Conferenz-Direkrors in der Diöbzese 
Urach. 210. 
Justiz-Ministerium. Wlibrbesehung erledigter Pfand-- Smmissariate. 107. 
Ministerium des Innern. Miovilegium gegen den Nachdruck von Ariofi's rasendem Ro- 
laud. 110. 
April. 
Ober-Rekrutirungsrath. Vorladung der abwesenden Militär, Pflichtigen zur Rachaus- 
bebung. 110. 
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung 'des Rechnungs-, Ergebnisses von der Penssons-= 
Anstalt für die Hinterbliebeuen der Cisil= Staatsdiener von 18 5/6. u7. 
Ministerium des Innern. Ertheilung eines Patents für die Vorrichtung eines sogenann- 
ten Sicherheitstellers an den Gewehr-Schlössern- mit Zindhütchen 117. 
Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidat#e#n. 
betr. 15= 
Ebend. Termin zu Vornahme der nächsten Semester, Prüfung der Justiz, Referendäre. 115. 
Ober-Tribunal. Gemein-Bescheid, betreffend die Frage: ob die Collegial-Registraturen 
verbundrn seyen, Eingaben außer den gewohulichen Kanzlel= Stunden und an Sonn= Fest- 
und Feier-Tagen anzunchmen. 132.
	        
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