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um Aufnahme in das Eßlinger Seminar selbst entweder fuͤr die ganze Lehrzeit oder
als Auscultanten gebeten haben, so wie an diesen Tagen auch diejenigen Jünglinge,
welche erst im nächsten Jahr zur Aufnahme in das Seminar sich eignen, sich einer
vorläusigen Prüfung unterwersen können. In Beziehung auf die Vorkenntnisse,
welche die Zulassung zum deutschen Schulstand bedingen, so wie auf die Bedingun-
gen der Aufnahme in das Seminar wird auf die Verordnung vom 12. Juli 7825
(Reg. Blatt S. 425) und vom 19. December 1326 (Reg. Blatt S. 552) hingewiesen,
so wie namentlich darauf aufmerksam gemacht, daß Jeder das fünfzehente Lebens-
jahr zurückgelegt haben muß.
Sämtliche Dekanate und Pfarr-Aemter werden hiemit angewiesen, nicht nur
dafür besorgt zu seyn, daß die Bittschriften um Zulassung zum Schulstand, wie um
Aufnahme in das Seminar unter genauer Beobachtung der vorgeschriebenen Form
unfehlbar im Monat März bei dem K. Consistorium einlaufen, indem späterhin
jede Vitte dieser Art ohne Wirkung bleibt, sondern auch die genann:en Prüfungs-
tage den in ihrem Bezirk befindlichen Vitistellern genau und mit dem Anharg be-
kannt zu machen, daß sie, ohne auf besondere Erlasse zu warten, sich den Tag vor
den festsesehten Terminen in Eßlingen einzufinden und der geseblichen Prüfung zu
unterwerfen haben, von deren Erfolg erst die Entscheidung ihrer Bitte abhängt.
Wer diese Termine versäume, wird für dieses Jahr nicht mehr zugelassen.
Stuttgart den 353. Februar 1821. - Wächter.
b) Besiellung eines Schullehrer= Conferenz-Direktors in der Dibzese Besigheim.
An die Stelle des auf das Professorat am Seminar zu Blaubeuern beförderten
Diacons M-. Wurm zu Lauffen wurde die Schul, Conferenz, Direktion dieses Bezirks
in der Didcese Besigheim dem Diacon M. Riecke in Besigheim übertragen.
Stuttgart den 37. Februar 1627. Wächter.
5. Des katholischen Kirchenratbs.
a) Termin für die diesjährige Dienstprüfung der katholischen Geisilichen.
Die Dlenstprüfung der kathollschen Geistlichen für Kirchenstellen wird am Dien-