Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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der Casse des Regierungs-Blatts von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen 
Anzahl von Eremplären (mit Ausnahme der Frei-Exemplare Königlicher Amts-Stellen), 
unter genauer Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der 
mit derselben verlangten Exemplare, Nachricht ertheilen werden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abbonne- 
ments-Gebühren bei der gedachten Casse zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie 
allen übrigen Privat-Abonnenten, frei, für den ganzen Jahrgang 1329 oder nur 
für das erste Semester desselben zu pränumeriren. 
Stuttgart den 24. November 1323. 
Für den Minister: 
v. Otto. 
B) Des Departements der auswärtigen Angelegenbeiten: 
Des Lehenratbs. 
Brränderung in der Person des Erb-Kämmerers. 
Nach erfolgtem Absterben des Königlichen Vasallen Heinrich Albrecht Freiherrn 
v. Gültlingen ist das Lehen des für das Herzogthum Württemberg errichteten Erb- 
Kämmerer-Amts den Lehenbriefen gemäß auf den nunmehrigen Familien-Aeltesten 
Christian Carl Freiherrn v. Gültlingen übergegangem.. 
Stuttgart den. a#1. Obtober 16828. 
Für den Vorstand: 
Bilfinger. 
C) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Errichtung eines Stadt= und eines Land-Drkanats in Roktenburg. 
Da mit Könislicher Genehmigung vom 29. d. M. die beiden Stadt-Pfarreien in 
Rortenburg von dem bisherigen Landkapitel Rottenburg getrennt und zu einem beson- 
deren Stadt-Dekanat vereinigt worden sind, und die übrigen Pfarreien des gedachten
	        
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