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Hauses geleistet wird), Aufwartung, Geräthe, Heizung und Beleuchtung begriffen.
Rur die Kosten der Einlieferung und der Abführung oder Beerdigung werden beson-
ders berechnet.
Zu II) Die Aufnahme in die Gebär-Anstalt kann außer denen, die in Stuttgart
ihre Heimath haben, oder daselbst von der Geburtsnoth überfallen werden, nach Zu-
lassung des für jene nicht erforderlichen Raumes und der hiefür ausgesetzten Mitte
jede Schwangere ansprechen, welche Heimath-Angehbrige irgend einer Gemeinde des
Königreichs ist, und insoweit, als Kosten-Ersaß Statt findet, die erforderliche Sicher-
heit für diesen leistet.
Sie hat sich über ihre Herkunft durch einen Heimathschein auszuweisen, und sich
mit demselben, so wie mit dem NRachweise der Sicherstellung der Casse für den schul-
digen Kosten-Ersaß an den Hebarzt des Catharinen-Hospitals zu wenden, der nach
erfolgter Rücksprache mit dem Rechnungs-Beamten, und in Anstandsfällen nach ein-
geholter Entscheidung des Stiftungsraths eine schriftliche Anweisung ausstellen wird,
gegen deren Einhändigung an den Hausmeister die Aufnahme Statt sindet.
Der Eintritt kann nur in den lehten 14 Tagen vor dem wahrscheinlichen Zeit-
punkt der Entbindung geschehen. Gegen die Verweigerung der Aufnahme ist auch
hier derselbe Rekurs wie bei der Heil-Anstalt gestattet.
Der Austritt geschieht, soweit nicht besondere Zufälle eine Ausnahme begründen,
im Sommer 14 Tage, im Winter drei Wochen nach der Entbindung.
Der Kosten -Ersaß wird auch bei dieser Anstalt theils im vollen, theils im er-
mäßigten Betrage berechnet.
Jenen haben die Vermöglichen, diesen die Armen, für welche ihre Gemeinde be-
zahlr, zu leisten. Jener ist für das laufende Etars-Jahr auf die gleiche Summe,
wie bei der Heilanstalt, dieser auf tägliche 15 br., festgesent. Unter beiden ist derselbe
Aufwand wie bei der Heilanstalt begriffen.
Nachgelassen wird der Kosten-Ersatz bis auf Weiteres denjenigen Schwangeren,
deren Entbindung in die zweite Hälfte eines Lehrcurses der Hebammen-Schule fälkr,
indem solche zum praktischen Unterricht in der Hebammen-Schule benütt werden. Es