Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 21. 
Regierungs---Blatt 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 12. April. 1828. 
Inhalt. 
Könlgl. Dekrete. Geseßz über die Landes-Vermessung und das definitive Grund. Steuer-Cataster. — Ordens- 
Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der’ Departements. Bestimmung des Polizeihauses zu Markgröningen zu einem Arbeits- 
hause und Zutheilung sämtlicher Ames-Bezirke zu den drei polizeihäufern. — Beksuntmachung, betresfend 
das Kost- und Einheiszeld bei den Gefangenen= Transpor#ten vom 2. Jumner dis 3o0. Junt 2629. — Auf- 
nahme eines ausübenden Arztes. — Berfügung, die Einsetzung des gräflichen Hauses Neipperg. in die Auc# 
tbung der Forst-Gerichtsbarkeit. betreffend.. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6. 
über die Landes, Vermessung und das definitive Grund-Steuet-Cataster. 
von: Gottes: Gnaden König von Württemberg:. 
Um den Gang der Landes-Vermessung zu sichern und die vollständigen Erfolge 
dieser Anstalt sobald als möglich herbeizuführen, verordnen und verfügen Wir, nach 
Anhbrung Unseres. Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, 
wie folgt:.
	        
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