b) mit einem Controleur;
c) mit einem oder mehreren Hall- oder Keller-Verwaltern;
d) mit einem oder mehreren Waagmeistern.
Bei geringeren Hallämtern wird die Function des Waagmeisters mit der des Hall-
Verwalters vereinigt oder können beide Functionen dem. Controleur übertragen werden.
Die Zollámter werden besetzt:
a) mit einem Zoll-Beamten;
b) mit einem controlirenden Amtsschreiber.
Außerdem wird den Hall-Oberzoll= und Zollämtern die erforderliche Zahl Amts-
Afssistenten beigegeben.“
Auch erhält jedes dieser Aemter einen, und die wichtigeren mehrere Zollwarthe.
Die Zollstationen werden in der Regel blos mit einem flr besoldeten Zoll-Einnehmer
besehbt. Denjenigen Zollstationen jedoch, welche Vorpostirungen von Ober-Zoll= und
Zollämtern sind, wird ein Stations-Gehülfe beigegeben.
Die Rebenzollstationen werden in der Regel mit Ortsbewohnern gegen den Bezug
von Tantiemen oder auonahmsweise gegen fire Remunerationen beseht.
Von diesen verschiedenen Categorien der Zoll-Erhebungs-Beamten sind nach höch-
ster Entschließung Seiner Königlichen Majestät die Ober-Zoll= und Hall-Oberbe=
amten, als Ober-Zoll-Verwalter, zu den Staatsdienern im Sinne der Dienst-Pragmatik
zu rechnen, die übrigen Beamten aber, vorbehältlich der besonderen Rechte Einzelner,
als widerruflich angestellt zu betrachten. Die Gchalte zerfallen in Standes= und
Dienst-Gehalt, wovon nur der erstere bei Versehungen und beziehungsweise Quiesci-
rung und Pensionirung in Anschlag kommt.
Hienach haben Seine Königliche Majestät, unter Vorbcehalt der Besehung
der übrigen Dienst-Categorien, vorläufig folgende Ernennungen gnädigst zu verfügen
geruht. -
1) Ober-Zollamts-Bezirk Friederichshafen.
a) Ober--Zoll-- und Hallamt Friederichshafen:
Ober-Beamter: Ostermeyer, bisher Ob raZoll-Verwalter daselbst.
Controleur: Herrmann, biöher Controleur in Ulm.
Hall-Verwalter: — —