Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 8. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 16. Februar 18336. 
  
Inhalt. 
Koͤnigl. Dekrete. Relrutirungs: Gesetz. 
Verfugungen der Departements. Verfuͤzung, das Einstehen der Exrkapitulanten bei der diesjaͤhrigen 
Aushebung betreffend. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Rekrutirungs-Gesetz. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem Wir Uns bewogen gefunden haben, das unter dem -. August 1819. 
verkündete Rekrutirungs-Gesetz einer Revision zu unterwerfen; so verfügen und ver- 
ordnen Wir nach Anhdrung Unsers Geheimen-Raths und mit Zustimmung Unse- 
rer getreuen Stände, unter Aufhebung gedachten Geseßes, wie folgt: 
Erster Titel. 
Von der Ergänzung des Militärs überhaupt. 
Art. 1. 
Das Württembergische Militär wird durch Aushebung ergänze, so weit der Ein- 
tritt von Fxeiwilligen hiezu nicht hinreicht.
	        
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