Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Beilage. 
For m ul ar. 
Urbunde 
über 
die Verwendung der Brand-Entschädigung 
des 
Auf den Grund des Berichts der an Ort und Stelle abgeordneten Bau- 
und Feuer-Schau wird hiemit bezeugt, daß das Bauwesen, das dem 
obengedachten Brand-Beschädigten gegen die ihm durch Erlaß der Kö- 
niglichen Regierung des Kreises vom 13 
bewilligte Entschädigung aus der allgemeinen Brand-Schadens-Versiche- 
rungs-Anstalt für Gebäude obgelegen, nunmehr vollführt, und der 
ganze Betrag jener Entschädigung mit —1 fl. kr. 
darauf verwendet, auch dabei den polizeilichen Bau-Vorschriften voll- 
ständig Genäge geleistet worden sey. 
den 18 
Gemeinde-Rath. 
Gesehen 
von dem Bezirks-Amt. 
Zur Beglaubigung: 
Der Kanzlei-Direktor des Ministerium des Innern: 
Roth. 
b) Verfügung, betreffend die Sperrung der Wasserstraßen wegen Ausbesserungen an Wasserwerken. 
Da wegen mancherlei Beschädigungen an Mühlwehren, Floßgassen 2c. durch den 
diesjährigen Eisgang auf dem Reckar, der Enz und Nagold hie und da eine Sperrung 
des Fahrwassers für Schiffe und Flöße nothwendig werden kann, so haben die Königl.
	        
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