Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 13. v. M. die bei dem K. Gerichtshofe in 
Eßlingen erledigte Assessors-Stelle dem Gerichts-Aktuar Pfaff, von Tuͤbingen, zu 
uͤbertragen, und 
durch hoͤchstes Dekret vom 17. v. M. den dem Gerichtshofe in Ellwangen zuge- 
theilten Ober-Justizrath Stein wegen fortwöhrender Kränklichkeit auf sein Ansuchen 
in den Ruhestand zu verseßen, 
den Gerichts-Aktuar Gerster zu Leutkirch zum Gerichts-Notar in Oberndorf, 
vorerst in widerruflicher Eigenschaft, zu ernennen, und 
den Amts-NRotar Herrmann in Mehbiygen, Oberamts Urach, auf das erledigte 
Amts-Notariat Köngen, Oberamts Eßlingen, seiner Bitte gemäß, zu verseßen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 19. v. M. 
die bei dem K. Ober-Tribunale erledigte Rathsstelle dem Vice-Direktor bei dem K. 
Steuer-Collegium, Freiherrn v. Gaisberg, unter Belassung des Titels als Vice= 
Direktor, auf sein unterthänigstes Ansuchen, gnädigst übertragen; auch 
unter dem 24. v. M. bei dem General-Quartiermeister-Stab den Hauptmann 
zweiter EClasse v. Rüpplin zum Hauptmann erster Classe, und 
den Ober-Licutenant Schele zum Hauptmann zweiter Elasse befördert. 
II. Verfügungen der Departementse. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Consulenken. 
Da der Rechts-Consulent Munding, bisher zu Ehingen, seinen Wohnsiß nach 
Laupheim, Oberamts Wiblingen, verlegt hat, so wird solches andurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Srurtgart den 24. Juni 1830. 
Maucler.
	        
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