Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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die evangelische Pfarrei Stoͤtten, Dekanats Geislingen, dem Pfarrer Denk in 
Hundersingen, Dekanats Muͤnsingen, 
die erledigte Pfarrei Gronau, Dekanats Marbach, dem Helfer Schmid in Det- 
tingen, Dekanats Urach, 
die evangelische Pfarrei Hausen, Dekanats Brackenheim, dem Pfarrgehüffen Rie- 
ber in Kirchheim, Dekanats Besigheim, Lnädigst verliehen. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements: 
1. Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eines Rechts-Practikanten. 
Da der Rechts-Practikant Hamwer, bisher zu Künzelsau, nun Kupferzell im 
Oberamte Oehringen, zu seinem Wohnsitze gewählt hat; so wird solches hierdurch zur 
dfentlichen Kenntniß gebracht. 
Sturtgart den 26. Juli 1850. 
Für den Minister: 
Schwab. 
2. Der Hypotheken-Commission. 
Verfügung, die nachträgliche Vollzichung des Gesetzes vom 5. Juli 1827 wegen Anmeldung einge- 
tragener Eigenthums= Vorzugs= und Pfandrechte in der Residenz-Stadt Stuttgart betreffend. 
Ndach Verkündung des Geseßes über die Anmeldung ungelöschter, aber wahr- 
scheinlich erloschener Pfandrechte vom 6. Juli 1827 (Reg. Bl. S. 340) hat das Stadt- 
Gericht Stuttgart die Anwendung desselben auf den dortigen Stadt-Gerichts-Bezirk 
für entbehrlich erkannt, daher in der Bekanntmachung der K. Hypotheken-Commission 
vom 15. August 1827 (Reg. Bl. S. 372) dieser Gerichts-Bezirk als einer der wenigen 
bezeichnet worden ist, auf welche das angeführte Gesetz nicht anzuwenden sey. Mittlerweile 
har die genannte Gerichts-Stelle die Wahrnehmung gemacht, dasf gleichwohl sehr viele 
ältere Eigenthums= Vorzugs= und Pfandrechte in den Unrerpfands-Büchern der Stadt
	        
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