Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

336 
ertheilen geruht; welches unter Hinweisung auf die Koͤnigliche Verordnung vom 
25. Februar 1815, in Betreff der Privilegien gegen den Buͤcher-Nachdruck, hiemit be- 
kannt gemacht wird. 
Stuttgart den 10. August 1850. 
Fuͤr den Minisier: 
Mohl. 
d) Privilegien gegen den Nachdruck der in neuen Auflagen erscheinenden Werke: „Neue praktische 
französische Grammatik von Caspar Hirzel,“ und „Stunden der Andacht.“ 
„ Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 9. d. M. 
dem Buchhändler H. R. Sauerländer in Aarau gegen den Nachdruck zweier in seinem 
Verlage in neuen Auflagen erscheinenden Werke, nämlich: 
der neuen praktischen franzôsischen Grammatik von Caspar Hirzel, 7te verbes- 
serte Auflage, und 
der Stunden der Andacht zur Beförderung wahren Christenthums und häus- 
licher Gottes-Verehrung, 8 Bände, 1äte verbesserte Auflage, 
Privilegien für das Königreich Württemberg auf die Dauer von sechs Jahren zu 
verleihen gnädigst geruht haben; so wird solches unter Hinweisung auf die Verordnung 
in Betreff der Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck vom 25. Februar 1815 zur 
Nachachtung andurch öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 11. August 1850. 
Für den Milnister: 
Mohl. 
2. Des Studienrathé. 
Nachtrag zu der Bekanntmachung, betreffend dle Concurs-Prüfung am Ende des Monaks September. 
(Reg. Bl. Nr. 35, S. 315.) 
Diejenigen, welche sich bei der am 29. September d. J. vorzunehmenden Concurs- 
Prüfung für die Aufnahme in das höhere Seminar einfinden, haben den Tacitus und 
Thucydides, beide Schriftsteller jedoch in Ausgaben ohne Uebersetzung des Textes, 
-welche nicht gestattet wird, mitzubringen. 
Stuttgart den 9. August 1830. Flatt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.