Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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chen-Catechifation, wie in der Seelsorge der eingepfarrten Evangelischen der Oberaͤmter 
Ravensburg, Waldsee und Saulgau wechselt er mit dem Pfarr-Vikar ab; er wohnt 
allen Sitzungen des gemeinschaftlichen und des besondern evangelischen Stiftungsrathes 
und Kirchen-Convents bei, und hat einen Theil der Seelsorge in der Stadt. Als 
Lehrer an der lateinischen und Real-Schule hat eben derselbe wöchentlich 22 
öffentliche Lehrstunden theils in den alten Sprachen, theils in Realien zu geben. Das 
Einkommen dieser Stelle beträgt neben freier Wohnung 955 fl. Die Bewerber um 
dieselbe haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu 
melden. 
5) In der Oberamts-Stadt Künzelsau ist eine lateinische und Real-Schule, 
für's Erste mit Einem Lehrer, errichtet worden. Der künftige Präzeptor hat nach 
Maßgabe dieser zweifachen Bestimmung der Anstakt wöchentlich etwa 12 Stunden im 
Latein, und 14 bis 16 Stunden in Realien zu unterrichten. Der etwaige Unterricht 
in griechischer und hebräischer Sprache wird privatim ertheilt und von den Betheiligten 
besonders bekohnt. Das Einkommen dieser, mit keiner Amts-Wohnung verbundenen 
Stelle besteht in 474 fl. Geld, wozu noch das auf 120 bis 150 fl. berechnete Schulgeld 
kommt. Die Bewerber haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. 
Séudienrathe zu melden. 
4) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Leonberg, zweiter Elasse, mit 
1300 fl. Besoldung, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer in Lud- 
wigsburg vorschriftsmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Altensteig, dritter Elasse, mit 
1100 fl. Befoldung, haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanz-Kammer in 
Rrutlingen vorschriftsmößig zu melden.
	        
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