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das Aktuariat bei dem Oberamts-Gerichte Leutkirch dem Referendär erster Elasse,
Autenrieth von Reuenstadt, Oberamts Reckarsulm, und
das Aktuariat bei dem Oberamts-Gerichte Waiblingen dem Referendär erster
Classe, Mathes von Deilingen, Oberamts Speichingen, zu übertragen,
den Amts-Notar Schnell in Walddorf, Oberamts Tübingen, seiner Bitte ge-
maͤß, auf das Amts-Notariat Metzingen, Oberamts Urach, zu versetzen und
die hierdurch erledigte Amts-Notars-Stelle in Walddorf dem vormaligen Pfand-
Commissaͤr Wiedersheim in Geißlingen zu verleihen, auch
dem Rechts-Consulenten Carl August Lang in Tuͤbingen die bei dem dortigen
Gerichtshofe erledigte Prokurators-Stelle zu übertragen geruht.
Sodann haben Höochstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 6. d. M. den
Offtciers-Zögling zweiter Classe der Osfieiers-Bildungs-Anstalt, Herrmann v. Hügel
in die erste Classe befördert und zum Unterlieutenant ernu##n, auch
die gegenseitige Versehung der Brigade-Auditore:
v. Mundorf bei dem vierten Infanterie-Regiment in Heilbronn, und
Schweizerbart bei dem vierten Reiter-Regiment in Ulm, genehmigt.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern:
1. Des katholischen Kirchenraths.
Bestellung eines Kämmerers für das Landkapitel Horb.
Unter dem 1. September wurde der Pfarrer Ziegler von Nordstetten zum Käm-
merer des Landkapitels Horb ernannt.
Stuttgart den 4. September 1830.
Camerer.
2. Des Canzleramts der Universität Tübingen.
Bekonntmachung der Vorlesungen, welche von den öffentlichen und Privat, Lehrern der Unibersität
für das nächste Winter-Halbjahr angekündigt find.
A. Philosophische Wissenschaften.
Rechts-Philosophie trägt Prof, v. Eschenmayer öffentlich um 10 Uhr,
und Psychologie privatim um 3 Uhr vor.