Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Feuerwaͤnde von gebrannten Steinen, mit Gittern verwahrt, duͤrfen, Nothfaͤlle 
ausgenommen, nicht zur Anwendung kommen. 
Zu den Heiß stätten, welche außerhalb der Gefängnisse anzulegen, sind die Vor- 
kamine, theilweise mit den Feuerwänden verbunden, mit liegenden Backsteinen, und die 
Kamine mit liegenden Kluckern aufzuführen, zuvor aber die Kamin-Oeffnungen zwi- 
schen den Gebälken mit Dachziegeln in Lehm befestigt zu bekleiden, und die Böden der 
Vorkamine mit starken Steinplatten, aus einem Stück bestehend, doppelt zu belegen. 
Die zu Gefängnissen gehörigen Kamine solken mit Gittern zum Schieben ver- 
schlossen werden. 
(bergl. Tab. II, Fig. T u. 8) 
Die Decken und Wände sind sofort mit Rohrnägeln und Drath zu beziehen, zu 
berohren und nebst den Feuerwänden, Kaminen und Vorkaminen zu vergipsen. 
Die zu Vergipsungen erforderlichen Materialien müssen von der besten Quali- 
tät seyn, und mit Haaren vermengt, gehbrig zubereitet werden. 
Die für Gefängnisse geeigneten Oefen (welche dermalen von dem K. Hüttenamte 
Wasseralfingen zu beziehen sind), werden auf ausgehöhlte Quadersteine geseht, mit 
eisernen Stangen durch die Dübel-Gebälke unterhalb mit Mutterschrauben befestigt, 
und über den Deckplatten mit eisernen Schienen, wie auch an den Schürhälsen mittelst 
angeschmiedeter Lappen, durch die Feuerwände angeschlossen. 
(bvergl. Tah. I, Fig. h. i) 
Die inneren Gefängnißthüren, im Lichten 27 Schuhe weit und 6 Schuhe 
3 Zoll hoch, sind von Eichenholz 21 Zoll dick, in Nuth und Federn geseht, mit aufge- 
schraubten 8 Zoll breiten Leisten und 7 Zoll weiten Biet-Oeffnungen gefertigt, jede mit 
zwei über die Breite der Thüre gehenden, mit Mutterschrauben befestigten Armbän= 
dern 2 Zoll breit, ## Zoll dick, eingeschraubten starken Kloben, auch Hinterhacken, nebst 
zwei starken Riegeln zu beschlagen, und mit einem aufgeschraubten Zwei-Tour-Schloß 
zu versehen. 
Die Bietthärchen sind je mit zwei starken geschweißten Charnier-Bändern, Schließ- 
kloben und Vorsteck-Stift zu beschlagen. « 
(vergl. Tab. J, Fig. k, D
	        
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