Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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Sigerist, Joseph, von Mengen; 
Braisch, Joseph, von Ehingenz 
Merk, Leonard, von Ehingen; 
Miehlich, Jakob, von Ehingen. 
Stuttgart den 27. Oktober 1850. Camer##. 
:B) Des Departrments der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verfügung, betreffend die Jutheilung der käuflich erworbenen Herrschaft Neu-Ravensburg. 
Die für den Staat käuflich erworbene fürstlich Dietrichsiein'sche Herrschaft Neu- 
Ravensburg, in dem Cameral-Bezirke Wangen gelegen, ist diesem Cameralamt auch in 
Absicht auf die Verwaltung der neu erworbenen gutöherrlichen Rechte und Gefälle zu- 
getheilt worden. 
Stuttgart den 25. Oktober 1830. Varnbüler. 
b) Versetzung der Königlich fürstlich Thurn und Tarisschen Försier Gräch## vom Revier Elchingen 
und Seebald wom Revier Alleshausen. 
Da der Versehung des Försters Gräcle vom Revier Elchingen in der Königlich 
Württembergischen fürstlich Thurn und Taric'schen Forst-Verwaltung Nereshrim auf 
das Revier Alleshausen in der Forst-Verwaltung Buchau, und des Försters Seebald 
vom Revier Alleshausen, auf das Revier Elchingen, die Genehmigung ertheilr worden 
ist; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 26. Oktober 1830. Varnbüler. 
xc) Den Verkauf gemahlenen Steinsalzes betreffend. 
Da es in der höchsten Absicht Seiner Königlichen Majestät liegt, den An- 
kauf und Gebrauch des Steinsalzes, in dem durch die Verabschiedung sestgesetzten 
Quamum, den Consumenten so viel als möglich zu erleichtern, so haben Höchstdie- 
selben mittelst Entschließung vom 27. d. M. zu verfügen geruht, 
daß das Steinsalz auch in gemahlenem Zustande für den Preis von 2 kr. 
Pr. Pfund, der in keinem Falle überschritten werden darf, abgegeben werde.
	        
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