Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Derselbe erbietet sich zu einer Vorlesung über die Geschichte der Erfin- 
dungen in vier wöchentlichen Stunden. r 
Zu einer Vorlesung über die Handelswissenschaft erbietet sich Prof. Fulda. 
Finanzwissenschaft wird Prof. Fulda, nach seinem Handbuche (Tübingen 
1327), fünf Stunden wöchentlich, von 11—12 Uhr, vortragen. 
  
Unterricht im Reiten giebt Stallmeister v. Hermann. 
Tanzen lehrt Tanzmeister Frangois. 
Musik-Direktor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik-Ue- 
bungen und giebt Privat-Unterricht in der Musik. 
Zeichenlehrer Dörr und Helwig leiten die Uebungen im Zeichnungs-Institute 
Donnerstags von 8—12 Uhr und Sonntags von 102—12 Uhr. 
Fechtmeister Kastropp giebt Privat-Unterricht im Fechten und fährt die Auf- 
sicht über die öffentlichen Fecht-Uebungen. 
Institute. 
Das Lesezimmer der Bibliothek ist (Sonn-, Feier= und Ferientage ausge- 
nommen) alle Tage von 1—4 Uhr Nachmittags offen. Die Studirenden erhalten, 
gegen Caution von einem Professor oder Fakultätslehrer, vier Werke auf einmal nach 
Hause auf vier Wochen, nach deren Verfluß sie dieselben wieder vorzeigen müssen und, 
wenn kein Anderer sie will, sie wieder entlehnen können. Der große Bibliothek- 
Saal wird für Studirende im Sommer-Halbjahre jeden Sonnabend von 1—4 Uhr 
gegen eine vom Pedell zu erhaltende Karte geöffnet. Die Bücher dürfen von den Le- 
sern nicht selbst aus den Schränken genommen werden, und sind ebenso jedesmal wie- 
der einem Angestellten einzuhändigen. 
Der botanische Garten ist im Sommer-Halbjahre täglich (mit Ausnahme der 
Sonn= und Feiertage) von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr geöffnet; 
das Naturalien-Cabinet im Sommer-Halbjahre jeden Donnerstag (ausge- 
nommen, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 
2—5 Uhr; 
Der Fechtboden täglich (Sonn= und Donnerstag ausgenommen) Abends von 
6—S8 Uhr. 
 
	        
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