Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

2 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 25. Decem- 
ber v. J. den bisher bei der Finanz-Kammer des Schwarzwald-Kreises angestellten 
Assessor, Finanzrath Elben, als Justitiar zu der Ober-Zoll-Administration gnädigst 
versetz. 
Vermöge höchster Entschließung vom 26. December v. J. ist der katholische Pfar- 
rer Liebermann zu Thannheim, Dekanats Leutkirch, auf die Pfarrei Mariazell, 
Dekanats Oberndorf, versetzt worden. 
Sodann haben Seine Königliche Mafestét vermöge höchsten Dekrets vom 
29. December v. J. die seitherigen außerordentlichen Mitglieder des Geheimenrathes: 
Staatsrath v. Harttmann, und 
Ober-Tribunalrath D. Wchter, 
zu solchen auch für das Jahr 1833 allergnädigst bestimmt, 
durch allerhöchstes Dekret vom 50. December v. J. dem Königlichen Gesandten 
am Kaiserlich Oestreichischen Hofe, Geheimen Legationsrath, Freiherrn v. Blomberg, und 
dem Königlichen Gesandten am Königlich Großbrittanischen Hofe, Geheimen Lega- 
tionsrath, Grafen v. Mandelslohe, den Titel und Rang eines Staatoraths zu 
verleihen, wie auch 
durch höchstes Dekret von demselben Tage den Freiherrn v. König von Mauren, und 
durch höchstes Dekret vom 1. d. M. den Hauptmann und Adjutanten Seiner 
Königlichen Hoheit, des Prinzen Friedrich, Grafen von der Lippe, zu Königlichen 
Kammerherren gnädigst zu ernennen geruht. 
I#. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Der Hypotheken-Commission. 
Oessentsicher Aufruf an Diejenigen, welche, außer den eigentlichen Glänbigern, bei Errichtung der 
Eremten-Güter, und Unterpfands-Bücher betheiligt sind. 
Nach dem Pfandgesetze Art. 65 soll der Erwerber eines Unterpfands mit wenigen, 
im Gesetze (Art. 66—71) angegebenen Ausnahmen, gegen alle unbekannten Ansprüche,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.