Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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III. in Kurhessen: 
A. beim Uebergange aus Bapern und Wörttemberg (mit Ausnahme des bayrischen 
Rheinkreises): 
1) von Branntwein 11 Rhthlr. für die Steuer-Ohm zu 120 Quart preußisch; 
2) von Tabak (Blärter und Fabrikate) 3 Rthlr. für den Centner; 
5) von Traubemmost 3 Rthlr., und vom Wein 4,Nthlr. für den Centner. 
Beim Uebergange aus dem baprischen Rheinkreise: 
1) von Bier Rthlr. für die Ohm; 
2) von Branntwein 5 Rchlr. für die Ohm; 
5) von Tabak (Blätter und Fabrikate) 3 Rthlr. für den Centner; 
4) von Traubenmost : Rehlr., und vom Wein 3 Rlhlr. für den Centner. 
C. Beim Uebergange aus dem Großherzogthum Heslen: 
1) von Branntwein 5 Rthlr. für die Ohmz 
2) von Tabak (Blätter und Fabrikate) Rrölr. für den Centner; 
5) von Traubenmost 3 Rehlr., und vom Wein & Nrthlr. für den Centner. 
IV. Im Großherzogihum Hessen: 
Beim Uebergange aus dem bayrischen Rheinkreise vom Bier 30 kr. für die Ohm. 
V. Im Königreiche Sachsen werden gleiche Uebergangs= Abgaben, wie in 
Preußen, erhoben, und ebenso werden 
VI. in Bayern und Württemberg die Erzeugnisse (Bier und Malz) aus 
den Staaten des thüringenschen Zollverbands 
gleich jenen aus den Koͤnigreichen Preußen und Sachsen belegt. 
Sturtgart den 11. Januar 1854. 
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Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Schwaikheim, Diohcese 
W. iblingen, welche 1593 Pfarrgenossen enthält, und deren Einkommen auf 977 fl.
	        
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