Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro. 6. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
  
—.— — 
Samstag, den 18. Januar 1834. 
  
— 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung des Zwangs im Verkehr mit Lumpen, als Stoffen 
der Papierbereitung. — Ordbens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Belohnung und Belobung mehrerer Land- 
jäger betreffend. — Bekanntmachung, betreffend eine Verfügung der K. Bayerischen Regierung hinsicht- 
lich der Pässe der Lohnkutscher. — Belobung des Schultheißen Roth zu Renfrizhausen. — Vorladung # der 
Militärpflichtigen zu der Ziehung des Looses und der Musterung für die dießlährige Aushebung. — Ver- 
sügung, betreffend die den Müllern obliegende Malzsteuerkontrole. — Verfügung, die Errichtung von Pii- 
vatmühlen zum Molsschroten betreffend. 
Dienst= Erledigun 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geses, 
betreffend die Aufhebung des JZwangs im Verkehr mit Lumpen, als Stoffen der Papier-Bereitung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Absicht auf den Verkehr mit Lumpen als Stoffen der Papier-Bereitung ver- 
ordnen und verfügen Wir, nach Anhbdrung Unseres Geheimen Raths und unter 
Zustimmunzg Unserer getreuen Stände, daß folgende, den 26. Juni 1831 (Reg. Blatt 
S. 271) vorläufig und bis zur künftigen Verabschiedung mit den Ständen im Ver- 
ordnungswege verkündigte Bestimmungen, nunmehr zum Geseb erhoben seyn sollen: 
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