Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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5) Dem Umgelds-Commissär liegt ob, bei seinen Visirationen sich jedesmal über 
die Beobachtung der gegebenen Vorschriften in allen Beziehungen zu unterrich- 
ten; Erinnerungen, zu welchen er sich gegen den Orts-Steuerbeamten veran- 
laßt findet, sind in dem die Privatmühle betreffenden besondern Buch vorzumerken. 
Vorstehendes wird theils den Brauerei-Besitzern, theils den Finanz-Beamten hie- 
mit zur Kenntuiß und Nachachtung gebracht. 
Sturtgart den 15. Januar 1857. Herdegen. 
Dienst-Erledigung, 
Durch die Ernennung des Ober-Justizraths Schumm zum Oberamtmann in 
Ulm ist eine Rathsstelle bei dem K. Gerichtshofe für den Donaukreis in Erledigung 
gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben innerhalb drei Wochen bei dem 
K. Ober-Tribunal sich zu melden.
	        
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