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Das deutsche Privatrecht lehrt Prof. D. Michaelis nach seinem Grundrisse,
zweite Auflage, unter Zuziehung von Mittermaiers Grundsätzen 2c., von 10—11 Uhr.
Derselbe das gemeine deutsche und württembergische Handels= und Wechsel-
recht nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung von Mittermaiers Grundsäßen 2c., drei-
mal wöchentlich von 8—9 Uhr. «
Gemeines deutsches und württembergisches Staatsrecht nach Kluͤbers oͤffentli-
chem Recht des deutschen Bundes 2c. zu lesen, erbietet sich Prof. D. Reyscher wö-
chentlich in sechs Stunden um 10 Uhr. —
Encyklopädie der Staatswissenschaft, s. bei der Staatswirkhschaft.
Praktikum und Relatorium über württembergisches Staatsrecht, ebenso.
Das württembergische Privatrecht nach seinem Grundrisse, unter Zuzie-
hung von Weishaars Handbuch, Prof. D. Michgelis fünf= bis sechsmal wöchentlich
von 5—6 Uhr.
Dasselbe nach Weishaar Prof. D. Reyscher in sechs Stunden der Woche um
8 Uhr.
Das gemeine deutsche und württembergische Kirchenrecht der Katholi-
ken und Protestanten lehrt Prof. D. Scheurlen nach seinem Grundrisse und unter
Zuziehung von Eichhorns Kirchenrecht fünfmal wöchentlich von 5—5 Uhr.
Die Theorie des gemeinen deutschen und württembergischen Civil-Prozesses
lehrt Prof. D. Scheurlen sechsmal wöchentlich um 7 Uhr, nach Linde's Lehrbuch des
Eivil-Prozesses (dritte Auflage).
Die Theorie der summarischen Prozesse mit Einschluß des gemeinen deut-
schen und württembergischen Conkurs-Prozesses nach Martin, Prof. D. Mi-
chaelis wöchentlich dreimal von 8—9 Uhr.
Den gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß lehrt Preof.
D. Hepp in wöchentlichen fünf Stunden um 8 oder 10 Uhr.
Privatdocent D. Huck erbietet sich zu Eraminatorien und Repetitorien über
die gesammte Rechtswissenschaft oder einzelne Theile derselben.
H. Heilkunde.
Phosiologie wird Pröf. D. Rapp täglich von 10—11 Uhr vortragen.
Ueber vergleichende Anatomie wird Ebenderselbe fünfmal wöchentlcch von
5—4 Uhr lesen.