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8) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
#) Verleihung eines Ersindungs-Patents auf eine Sicherheits-Vorrichtung an Gewehren mit Percossions=
Schlössern.
Da Seine Königliche Majestär durch höchste Entschließung vom 12. d. M.
dem Büchsenmacher Wilhelm Klawitter zu Wolfegg, Oberamts Waldsee, ein Erfin-
dungs- Patent auf die von ihm dargestellte Sicherheits-Vorrichtung an Gewehren mit
Percussions-Schlôssern, wodurch die Verbindung des Zündstoffs mit dem Puloer abge-
schnitten wird, auf die nachgesuchte Dauer von fünf Jahren gnädigst ertheilt haben;
so wird dieses unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen Gewerbe-
Ordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. Februar 18353. Schlayer.
b) Verleihung eines Privilegiums gegen den Nachdruck des Werks: „Reise in Chile, Pern und auf
dem Amazonen, Strome, von Professor Pöppig.“
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12ten
d. M. den Buchhandlungen von Friedrich Fleischer und J. C. Hinrichs zu Leipzig ein
Privilegium gegen den Nachdruck des in ihrem gemeinschaftlichen Verlag erscheinenden
Werks: „Reise in Chile, Peru und auf dem Amazonen-Strome, von Professor Pôöp-
pig.“ auf die Dauer von sechs Jahren gnäddigst ertheilt; was unter Hinweisung auf
die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck
betreffend, zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 14. Februar 1334. Schlaper.
C) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Feststellung des neuen Zoll. Grenzbezirks.
Durch die Zoll-Ordnung vom 15. December v. J., Abschnitt II., &. 17 ff. wird zwi-
schen Binnenland und Grenzbezirk insoferne unterschieden, als innerhalb des Leßtern,
das heißt eines nach der Oertlichkeit durch Ziehung einer Binnenlinie zu bestimmen-