Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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im Donau-Kreise: 
Oberamt Saulgau: 
Der Weiler Ingenhard, bioher der Gemeinde Boms zugetheilt, wurde don 
derselben getrennt, und mit der Gemeinde Altshausen vereinigt. 
Stuttgart den 5. März 1854. 
Schlaper. 
2. Des batholischen Kirchenraths. 
a)Diensipräfung der katholischen Schullehrer und Schulprovisoren. 
Die dießjährigen Prüfungen der batholischen Schullehrer und Schulprovisoren für 
Schuldienste werden am Montag den 12. Mai, sodann am Montag den 6. Oktober 
und an den hierauf folgenden Tagen vorgenommen werden. 
Hiebei haben zu erscheinen: 
1) alle Schullehrer, welche in Folge der ersten Dienstprüfung angestellt sind und 
eine Beförderung nachsuchen wollen; 
2) die Schulprooisoren, welche zur ersten Anstellung befördert zu werden wünschen. 
Zu der Prüfung im Monat Mai haben sich auch diejenigen Schullehrer zu mel- 
den, welche die ganze Bildung der Schul,Incipienten durch den vierjährigen Lehrkurs 
zu übernehmen gedenben. 
In den Meldungen sind der Name, Dienstgrad und Wohnort, das Jahr und der 
Tag der Geburt, auch das Jahr und der Tag des Provisorats-Dekrets anzugeben, 
und die Schul-Inspebtoren haben in ihren Beiberichten über die Lehrgabe, die Sitten 
und die Amtsführung des Meldenden sich pflichtgemäß zu äußern. Die Dienst-Candi- 
daten haben sich zugleich über den Besitz eines Gemeinde-Bürger= oder Beistkrechtes 
gehörig auszuweisen. 
Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 12. April, für die zweite bis 
zum 6. September dahier einkommen. Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf nicht 
durch besondere Erlasse zurückgewiesen werden, haben sich bezichungsweise am 12. Mai
	        
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