Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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In den Eingaben sind die Bestimmungen der organischen Statuten fuͤr das Schul- 
lehrer-Seminar vom 15. Jannar 1825 (Reg. Bl. S. 22) und der Bekanntmachung vom 
20. Februar 1827 (Reg. Bl. S. 81) genau zu berückscchtigen. 
Stuttgart den 21. Februar 1835. 
Soden. 
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5. Des Studienraths. " 
Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge. 
In Folge der am 25. und 26. Februar vorgenommenen Vorprüfung für die aka- 
demischen Studien sind von den dabei erschienenen Jünglingen wegen unzureichender 
Kenntnisse: 
von dem Studium der evangel. Theologsgee 2239 
von dem Studium der kathol. Theolog. 1, 
von dem der Arzneiwissenschaftt. 79 
von dem der Cameralwissenschat 2 
zurückgewiesen, solgende aber zu Universitäts-Studien anächig worden: 
I. Zum Studium der evangelischen Theologie: 
Heinrich Schmitt, Sohn des Gerichts-Aktuars zu Pfedelbach. 
II. Zum Studium der katholischen Theologie: 
Friedrich Carl August Zimmerle, Sohn des Kaufmanns in Ellwangen. 
II. Zum Studium der mosaischen Theologie: 
Michael Güldenstein, Sohn des Kaufmanns in Southeim. 
IV. Zum Studium der Rechtswissenschaft: 
1) Graf Friedrich v. Adelmann., Sohn des verstorbenen Kammerherrn zu 
Hohenstadt.
	        
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