Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Die Bewerber um Zulassung zu diesen Pruͤfungen haben sich, wofern es nicht 
bereits geschehen ist, spätestens bis zum 15. April d. J. schriftlich an das Finanzmini- 
sterium zu wenden, und ihren Eingaben neben einem vollständigen Nationale, die Zeug- 
nisse über ihre Bildungslaufbahn, ihre bisherigen Dienstleistungen, so wie über ihr 
sittliches Betragen, die Dienst-Candidaten überdieß über den Besitz eines Bürgerrechts 
(Reg.Bl. 1828, S. 709) beizuschließen. 
Diie Zugelassenen werden durch besondere Schreiben der Prüfungs-Commissoon ein- 
berufen werden. 
Sturtgart den 25. März 1854. 
Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Bolheim, Dekanats Heidenheim, haben 
sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu mel- 
den. Der Pfarrer in Bolheim har neben allen kirchlichen Geschäften an dortiger Ge- 
meinde, in dem eine kleine halbe Stunde entfernten Anhausen nebst der Aufsicht über 
die Schule je an einem Sonntage zu predigen, am andern zu katechisiren, alle vier- 
zehn Tage eine Betstunde, auch jährlich im Ganzen sechs Festtags-, vier Bußtags- 
und vier Vorbereitungs-Predigten zu halten. Bolheim hat 364, Anhausen 75 evan- 
gelische Kirchengenossen. Das Einkommen der Stelle berechnet sich mit Inbegriff der 
Belohnung für die Geschäfte in Anhausen auf 909 fl. in Sportelpreisen. 
2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Reckarkreises erledigte Re- 
bisorsstelle, mit welcher die Normal-Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich 
innerhalb vier Wochen bei der gedachten Stelle vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Repvierförstersstelle zu Wittlingen, Forstamts 
Urach, mit welcher die Besoldung zweiter Classe von 600 fl. verbunden ist, haben sich in- 
nerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmätig 
zu melden.
	        
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